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Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagengesetz (1)

Durch das geplante Gesetz soll der Anlegerschutz im Bereich des so genannten "Grauen Kapitalmarkts" verbessert werden. Finanzanlagenvermittler müssen künftig ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleich gestellte Berufsqualifikation nachweisen. Für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis sollen auch weiterhin die Gewerbeaufsichtsbehörden zuständig sein. Voraussetzung für eine Zulassung als Finanzanlagenvermittler ist zudem der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung und die Eintragung in das öffentliche Register.

Künftig müssen die Vermittler strengere Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten einhalten. Dadurch soll ein den Wohlverhaltspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes entsprechendes Anlegerschutzniveau sichergestellt werden.

Die DVFA hat das Gesetzgebungsverfahren begleitet. Die Konsultationspapiere sowie die Stellungnahmen hierzu finden Sie neben weiteren Veröffentlichungen auf den folgenden Seiten. Hierzu benötigen Sie ein Login.

Den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf finden Sie unter folgendem Link: Dieser Gesetzentwurf wird von Experten unterschiedlich bewertet. Streitig ist insbesondere die Frage, ob der Schutz der Anleger am besten, wie vorgesehen, von den Gewerbeämtern gesichert werden könne oder ob nicht besser die für die Bankenaufsicht zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diese Aufgabe übernehmen soll.

Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagengesetz:

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